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Grundbuch – Allgemeine Informationen

§ 1 Definition des Grundbuchs

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle wichtigen Informationen über Grundstücke enthält. Dazu gehören vor allem der Eigentümer sowie Rechte und Belastungen (z. B. Hypotheken oder Grundschulden).

Es wird vom Grundbuchamt geführt und sorgt dafür, dass Eigentumsverhältnisse klar und rechtssicher nachgewiesen werden können.

Beispiel: Wenn jemand ein Haus kauft, wird er erst durch die Eintragung im Grundbuch rechtlich Eigentümer.
Merksatz: Das Grundbuch zeigt, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte daran bestehen.

§ 2 Öffentlicher Glaube

Der öffentliche Glaube bedeutet, dass man grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass die Angaben im Grundbuch richtig und vollständig sind.

Dieses Prinzip ist besonders wichtig für den Grundstücksverkehr, da Käufer sich auf die Angaben verlassen können.

Beispiel: Wenn im Grundbuch eine Person als Eigentümer eingetragen ist, darf ein Käufer davon ausgehen, dass diese Person auch wirklich Eigentümer ist.
Merksatz: Was im Grundbuch steht, gilt grundsätzlich als richtig.

§ 3 Form der Eintragung ins Grundbuch

Eine Eintragung ins Grundbuch erfolgt nicht automatisch. In der Regel ist dafür ein Antrag notwendig, der häufig notariell beurkundet wird.

Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen sorgfältig. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Eintragung vorgenommen.

Beispiel: Beim Kauf eines Hauses wird der neue Eigentümer erst nach Prüfung und Eintragung durch das Grundbuchamt offiziell eingetragen.
Merksatz: Eintragung = Antrag + Prüfung + Eintragung durch das Grundbuchamt.

§ 4 Form der Löschung im Grundbuch

Auch eine Löschung im Grundbuch erfordert einen Antrag. Zusätzlich ist meist die Zustimmung der betroffenen Person erforderlich.

Das betrifft vor allem Rechte wie Grundschulden oder Hypotheken, die erst gelöscht werden können, wenn der Gläubiger zustimmt.

Beispiel: Nach Rückzahlung eines Kredits stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus, damit die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann.
Merksatz: Löschung = Antrag + Zustimmung + Eintrag im Grundbuch.
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