§ 1 Definition des Grundbuchs
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle wichtigen Informationen über Grundstücke enthält. Dazu gehören vor allem der Eigentümer sowie Rechte und Belastungen (z. B. Hypotheken oder Grundschulden).
Es wird vom Grundbuchamt geführt und sorgt dafür, dass Eigentumsverhältnisse klar und rechtssicher nachgewiesen werden können.
§ 2 Öffentlicher Glaube
Der öffentliche Glaube bedeutet, dass man grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass die Angaben im Grundbuch richtig und vollständig sind.
Dieses Prinzip ist besonders wichtig für den Grundstücksverkehr, da Käufer sich auf die Angaben verlassen können.
§ 3 Form der Eintragung ins Grundbuch
Eine Eintragung ins Grundbuch erfolgt nicht automatisch. In der Regel ist dafür ein Antrag notwendig, der häufig notariell beurkundet wird.
Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen sorgfältig. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Eintragung vorgenommen.
§ 4 Form der Löschung im Grundbuch
Auch eine Löschung im Grundbuch erfordert einen Antrag. Zusätzlich ist meist die Zustimmung der betroffenen Person erforderlich.
Das betrifft vor allem Rechte wie Grundschulden oder Hypotheken, die erst gelöscht werden können, wenn der Gläubiger zustimmt.